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Vom NVA-General zum Wachmann

Anliegen dieses Beitrages ist es, zu schildern, mit welchen Eindrücken und Empfindungen ich die letzten Jahre meines Dienstes von 1985 bis 1990 als Chef der Verwaltung Personelle Auffüllung im Ministerium für Nationale Verteidigung (seit 1967) erlebte.

Anwachsen von Problemen in der Nationalen Volksarmee (NVA)

Der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungsrates, Erich Honecker, hatte im Juni 1985 ein von den Mitgliedern des Politbüros des Zentralkomitees der SED Heinz Hoffmann (Verteidigungsminister), Egon Krenz (Sekretär des ZK) und Günter Mittag (Sekretär des ZK) unterzeichnetes Dokument bestätigt, das u. a. festlegte, die jährliche Einberufungsquote zum aktiven Wehrdienst für die NVA, die Grenztruppen und die kasernierten Einheiten der anderen bewaffneten Kräfte (Bereitschaftspolizei, Transportpolizei, Wachregiment des Ministeriums für Staatssicherheit) bis 1990 von 102.000 auf 85.000 taugliche junge Männer abzusenken.

Begründet wurde diese Reduzierung um fast 17 Prozent mit dem Ziel, jüngere Arbeitskräfte für die Volkswirtschaft freizusetzen. Das sollte aber nicht etwa von einer entsprechenden Reduzierung der Sollstärken begleitet und damit abgefangen werden. Im Gegenteil! Das Oberkommando der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Vertrages hatte von der NVA auch für den Perspektivzeitraum 1986-1990 die zusätzliche Aufstellung von Truppenteilen und Einheiten verlangt.

Um diese Ziele und die entsprechenden Iststärken abzusichern, orientierte die Führung der NVA erstens auf die verstärkte Gewinnung von längerdienenden Zeit- und Berufssoldaten. Zweitens wurden noch mehr Planstellen in den Strukturdokumenten für Reservisten vorgesehen - obwohl diese gedienten oder ungedienten Reservisten für die Dauer des Reservistenwehrdienstes ebenfalls für die Volkswirtschaft ausfielen und es sich dabei meist um Facharbeiter, Spezialisten und Leitungskräfte handelte.

Das wirkte sich in den folgenden Jahren bis in die letzte Kompanie aus. Hinzu kamen die zunehmenden Forderungen nach dem Einsatz von Armeeangehörigen in der Volkswirtschaft - und zwar nicht nur zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung im Winter, sondern zu allen möglichen Engpässen fast aller Industriezweige.

All das kollidierte zwangsläufig mit dem immer wieder lautstark betonten militärischen Klassenauftrag der NVA und der Grenztruppen, ständig eine hohe Gefechtsbereitschaft zu gewährleisten und angesichts zunehmender Aggressionsbereitschaft der NATO-Streitkräfte auch jähen Veränderungen der Lage gewachsen zu sein.

Die Verwaltung Personelle Auffüllung hatte in Zusammenarbeit mit dem Bereich Kader und der Politischen Hauptverwaltung an einer Vorlage für das Politbüro mitzuwirken, in der es um die Umsetzung dieser Beschlüsse und ihre weitere Verwirklichung ging. Wir legten in deren Entwurf dar, daß es eine Illusion sei, bei der Auffüllung der Armee auf eine steigende Anzahl von längerdienenden Jugendlichen zu hoffen, selbst wenn die staatlichen Organe und die gesellschaftlichen Organisationen in dieser Hinsicht „mehr Druck" machen würden. Die schwindende Stärke der Geburtsjahrgänge ((Knaben) 1963 = 149.000,1972 = 89.000) würde zu der utopischen Forderung führen, jeden zweiten Jugendlichen für eine längere Dienstzeit zu gewinnen, wollte man den vollen Bedarf abdecken.

Diese kritische Darstellung im Entwurf der Vorlage wurde bei der Überarbeitung und dem Einreichen an das Politbüro jedoch soweit abgeschwächt, daß der Ernst der Lage und die illusorische Forderung nach der „Quadratur des Kreises" kaum noch zu erkennen waren.

Erst durch die von Erich Honecker am 23. Januar 1989 verkündete Entscheidung des NVR erfolgte eine Reduzierung der NVA um 10.000 Mann, die Auflösung von sieben Truppenteilen (sechs Panzerregimenter und ein Jagdfliegergeschwader) sowie die Außerdienststellung von 600 Kampfpanzern und 50 Jagdflugzeugen.

Aber selbst diese einseitige Abrüstungsmaßnahme, so politisch wirkungsvoll sie eigentlich gedacht war und als realer Schritt zur militärischen Entspannung von Freund und Feind anerkannt werden sollte, brachte neue Probleme für die NVA und verschärfte etliche bereits vorhandene Widersprüche. Der Reduzierungsbeschluß traf vor allem die Berufssoldaten in den Panzertruppen. Die sechs Panzerregimenter waren in kürzester Zeit (ohne langfristige Vorbereitung) in Ausbildungsbasen umzuformieren, von denen aus Wehrpflichtige nach ihrer Grundausbildung ständig in der Volkswirtschaft eingesetzt werden sollten. Gerade erst von den Offiziershochschulen in die Truppe versetzte junge Leutnants mußten jetzt Arbeitsbrigaden in der Industrie führen, ohne dafür irgendeine Ausbildung erhalten zu haben. Die bisher über Jahrzehnte hinweg hohe politische und militärische Motivierung des Offizierkorps der NVA litt darunter - wie auch unter anderen Faktoren, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann.

Noch massivere - wenn auch so sicher nicht beabsichtigte - Belastungen für die „Moral der Truppe" drohte die Partei- und Staatsführung der DDR mit dem Beschluß des Politbüros vom Februar 1988 auszulösen (nach den Protesten während der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration), in dem festgelegt wurde, unverzüglich alle im wehrpflichtigen Alter befindlichen Antragsteller auf Ausreise aus der DDR und alle Totalverweigerer zum Wehrdienst einzuberufen.

Die Offiziere der Verwaltung Personelle Auffüllung machten auf die Konsequenzen dieses Beschlusses aufmerksam. Sie bestanden u. a. darin:

 

-      eine gesonderte Einberufungsüberprüfung außerhalb der planmäßig im März für die im Mai einzuberufenden Wehrdienstpflichtigen durchzuführen;

-      einen weiteren Einberufungstermin zusätzlich zu den beiden planmäßigen Terminen jedes Jahres festzulegen;

-      eine Größenordnung von ca. 40.000 Mann in die Truppe aufzunehmen, womit bereits die gesamte Einberufungsquote für den Mai 1988 abgedeckt würde und somit etwa 20 Prozent der Planstellen der NVA mit jungen Bürgern aufgefüllt würden, die nicht gerade freundlich zu den gesellschaftlichen Verhältnissen in der DDR eingestellt waren.

Diese Hinweise fanden anfangs keine Beachtung, führten aber wenigstens zu Auseinandersetzungen über das Für und Wider der vorgesehenen Maßnahmen. Im Ergebnis wiederholter Diskussionen sowie von Protesten der Kirchenführungen und anderer Kreise der DDR wurde der Tag der Einberufung auf den 28.4.1988 und damit näher an den planmäßigen Termin Anfang Mai gelegt. Die Einberufungsüberprüfung erfolgte im Rahmen der planmäßig in der ersten Märzhälfte durchzuführenden Maßnahmen. Vor allem aber wurde die Anzahl der „widerborstigen Bürger" immer mehr reduziert, bis zuletzt rund 360 Mann übrig blieben.

Von diesen 360 Mann hatten nur 50 jeglichen Wehrdienst - auch den Dienst als Bausoldat ohne Waffe - verweigert. Sie wurden entsprechend den gültigen Rechtsvorschriften der DDR am 29.4.1988 in Untersuchungshaft genommen. Am 1. Mai 1988, 17.00 Uhr, erhielt ich aufgrund einer persönlichen Entscheidung des Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker von meinem Vorgesetzten den Befehl, am 2. Mai, 7.00 Uhr, zu melden, daß alle 50 Inhaftierten wieder auf freiem Fuß sind und durch die Justizorgane keine weiteren Strafmaßnahmen erfolgen würden.

Welchen Trubel dieser Befehl am höchsten Feiertag der internationalen Arbeiterbewegung in der Nacht vom ersten zum zweiten Mai in den Wehrkommandos und den Justizorganen der DDR auslöste, läßt sich kaum beschreiben - die Inhaftierung war ja in den verschiedensten Kreisen und auch in den unterschiedlichsten Einrichtungen erfolgt!

Anfang November 1989 wurde ich drei Tage nach Antritt des planmäßigen Jahresurlaubs zurückgerufen. In der NVA rumorte es in allen Kategorien von Berufs- und Zeitsoldaten, von Wehrpflichtigen und Reservisten, Zivilbeschäftigten und Arbeitern der dem Ministerium unterstellten Betriebe und Werkstätten. In besonderem Maße galt das für die vielen älteren zum Reservistendienst einberufenen Armeeangehörigen, die in den drei oder sechs Monaten ihren Potenzen nach oftmals ungenügend ausgelastet wurden, ihren heimatlichen Betrieben oder wissenschaftlichen Einrichtungen aber fehlten.

Am 8. November 1989, 21.00 Uhr bekam ich den Befehl, um 6.00 Uhr des nächsten Tages einen Vorschlag mit dem Entwurf einer entsprechenden Weisung vorzulegen, wie mit den Einberufungen von Reservisten im ersten Halbjahr 1990 zu verfahren sei.

Die Ursache für diesen Befehl war der Protest von Reservisten und ihren Familienangehörigen vor Wehrkreiskommandos der Bezirke Karl-Marx-Stadt, Dresden und Leipzig gegen die verordnete planmäßige Einberufungsüberprüfung in der zweiten Novemberhälfte. Sie sollte alle für 1990 vorgesehenen Reservisten ermitteln - das wären insgesamt ca. 80.000 Mann gewesen, aber ca. 40.000 Mann waren zu überprüfen. Rechnet man die Familienangehörigen und die unmittelbaren Arbeitskollegen dazu, waren von einer solchen Einberufungsüberprüfung und der vorgesehenen Einberufung mehr als eine Million DDR-Bürger betroffen.

Mein Vorschlag vom 9. November 1989 sah vor,

-      alle Reservisten, die zur Zeit in der NVA dienten, noch vor Weihnachten zu entlassen,

-      die Einberufungsüberprüfung für 1990 mit Wirkung vom 10.11.1989 abzusetzen,

-      auf die Einberufung von Reservisten im ersten Halbjahr 1990 vollständig zu verzichten,

-      Anfang Februar 1990 über die Verfahrensweise im zweiten Halbjahr zu entscheiden.  

Dieser Vorschlag wurde am Morgen des 9. November 1989 vom Verteidigungsminister, Armeegeneral Heinz Keßler, akzeptiert und das dazu vorbereitete Fernschreiben unterzeichnet. Der Nachfolger von Armeegeneral Keßler als Verteidigungsminister, Admiral Theodor Hoffmann, traf dann Anfang 1990 die Entscheidung, auch im zweiten Halbjahr keine Reservisten mehr einzuberufen.

Diese Entscheidungen stießen auf unterschiedliche Resonanz. Die Reservisten, ihre Familienangehörigen und ihre Betriebe waren erleichtert. Die Führungsorgane und die Truppe jedoch stöhnten auf, denn sie standen bei der Gewährleistung der immer noch geforderten hohen Gefechts- und Mobilmachungsbereitschaft vor schier unlösbaren Problemen. Dennoch halte ich die Entscheidungen von Armeegeneral Keßler und Admiral Hoffmann für politisch und militärisch richtig, ja, geradezu für notwendig, um die Lage zu stabilisieren, Ruhe in die Armee zu bringen und solche angedrohten Aktionen wie den Sturm auf die Wehrkreiskommandos zu verhindern.

Ebenfalls im November 1989 erhielt ich den Auftrag, im Rahmen der angekündigten Militärreform der DDR kurzfristig in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung des MfNV einen Gesetzentwurf für den Zivildienst der DDR - angelehnt an die entsprechenden Rechtsvorschriften der BRD - zu erarbeiten. Die damit verbundene Aufgabenstellung, den Entwurf mit den anderen Bereichen des MfNV, den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen abzustimmen, war uns geläufig und in der Vergangenheit bei gesetzlichen Regelungen immer praktiziert worden. Neu und ungewohnt hingegen war die Weisung, den Entwurf in getrennten Beratungen auch mit den Führungen der evangelischen und der katholischen Kirche in der DDR durchzuarbeiten. Ein NVA-General in Uniform berät sich mit den Kirchenführungen - das war denn doch etwas prinzipiell Neues und wiederum charakteristisch für die politischen Umwälzungen in der DDR. Ich ging jedenfalls mit gemischten Gefühlen in diese Gesprächsrunden.

Mit Erstaunen konnte ich jedoch feststellen, daß die Beratungen von beiden Seiten ohne Berührungsängste oder protokollarische Differenzen verliefen. Natürlich gab es kontroverse Auffassungen, aber diese wurden von beiden Seiten sachlich und mit dem gemeinsamen Ziel vorgetragen, Lösungen im Interesse der von den Regelungen betroffenen Menschen zu finden. Recht bald konnte im Ergebnis mehrerer Beratungen ein Konsens in solchen wichtigen Fragen erzielt werden, wie:

 

-          Gleichstellung von Wehrdienst und Zivildienst, wobei die Priorität des Dienstes mit der Waffe nicht in Frage gestellt wurde;

-          geringfügig längere Dienstzeit der Zivildienstpflichtigen im Vergleich mit der der waffentragenden Wehrpflichtigen;

-          keine Gewissensprüfungen der Antragsteller für einen Zivildienst;

-          Teilnahme von kirchlichen Würdenträgern an der Musterung bzw. der Einberufungsüberprüfung von Antragstellern für einen Zivildienst;

-          Keine Duldung von rechtswidriger Ausnutzung der Vorschriften über den Zivildienst.

Der Entwurf des Zivildienstgesetzes ist am 4. Januar 1990 in die Volkskammer eingebracht und vom Verteidigungsminister, Admiral Hoffmann, am 11. Januar vor dem Plenum begründet worden. Er schrieb dazu in seinen Memoiren {„Das letzte Kommando", S. 114), daß neben den 8 Volkskammerfraktionen weitere 18 Parteien und Bewegungen sowie sechs kirchliche Einrichtungen dazu beigetragen bzw. Stellung bezogen hatten. Weiterhin waren rund 1.250 Einzelvorschläge eingegangen und bearbeitet worden. Auch die Rechtsvorschriften anderer, vorwiegend bürgerlicher, Staaten konnten berücksichtigt werden. Wörtlich heißt es bei Admiral Hoffmann: „Neu gegenüber dortigen Regelungen war es, daß im Entwurf jedem wehrpflichtigen männlichen Bürger der DDR gestattet wurde, einen Antrag auf Zivildienst zu stellen, unabhängig davon, ob er noch keinen Wehrdienst geleistet hatte, bereits gedienter Reservist war oder gerade in der Armee diente. Die Entscheidungsbefugnis über alle diese Anträge sollte bei den Direktoren der Ämter für Arbeit der Kreise liegen, im Zweifelsfalle bei einer Kommission des jeweiligen Kreistages, der Vertreter der Parteien und Bewegungen sowie der Kirchen angehören sollten. Im Gegensatz zu anderen Ländern war keine Gewissensprüfung in Form eines Anhörungsverfahrens vorgesehen."

Stabilisierung der Lage im Prozeß der Militärreform

Aus der Truppe kamen in den Wochen nach dem Oktober 1989 zahlreiche - meist berechtigte, oft aber auch überzogene - Forderungen zur Durchführung der Militärreform, bis hin zur sofortigen Auflösung der NVA. Die Verwaltung Personelle Auffüllung und die unterstellten Wehrorgane, die zu vielen von diesen Forderungen Stellung zu beziehen und Entscheidungen vorzubereiten hatten, haben m. E. einen erheblichen Beitrag dafür geleistet, daß die Auffüllung der NVA im Wesentlichen gewährleistet wurde und die Führungsorgane, Truppenteile und Einrichtungen am 3. Oktober 1990 mit einem Bestand von ca. 103.000 Armeeangehörigen durch das nunmehr zuständige Bundeswehrkommando Ost übernommen werden konnten.

Um das an einigen Problemen zu verdeutlichen:

Erstens konnte verhindert werden, daß die obere Begrenzung des Einberufungsalters für Wehrdienstpflichtige von 26 auf 21 Jahre herabgesetzt wird, wie das Anfang 1990 nach Forderungen von mehreren Truppenteilen (Beelitz, Prora) durch den Minister als möglich angesehen wurde. Das maximale Einberufungsalter wurde auf 23 Jahre, die Dauer des Grundwehrdienstes auf 12 Monate (bisher 18 Monate) und der freiwillige Dienst von Soldaten und Unteroffizieren auf Zeit auf 2 Jahre (bisher 3 bzw. 4 Jahre) reduziert.

Die vorzeitige Entlassung der Soldaten, die bereits 12 Monate Grundwehrdienst bzw. 2 Jahre Dienst auf Zeit abgeleistet hatten, sollte mit Wirkung vom 26. Januar 1990 erfolgen. Nicht zugestimmt wurde der Forderung, alle Soldaten und Unteroffiziere auf Zeit, die bereits 14 Monate gedient hatten, sofort zu entlassen.

Mit diesen Präzisierungen der vorgesehenen Weisungen ist wenigstens ein Minimum an Lebensfähigkeit der Truppen abgesichert worden, denn immerhin mußten am 26.1.1990 nach den neuen Bestimmungen rund 25.000 Soldaten im Grundwehrdienst (das gesamte dritte Diensthalbjahr) und 15.000 Soldaten und Unteroffiziere auf Zeit sowie 2.000 Berufssoldaten vorzeitig entlassen werden. Des weiteren hatten mehr als 2.000 Mann Aufgaben in der Volkswirtschaft zu erfüllen. Hinzu kamen die 17.000 Reservistenplanstellen, die seit den Tagen vor Weihnachten 1989 nicht mehr besetzt waren.

Zweitens wurde die Forderung des Soldatenrates des Motorisierten Schützenregiments 24 (Erfurt) der vierten MS-Division, die dieser mir am 18. Januar 1990 vortrug, abgelehnt, alle Soldaten des zweiten Diensthalbjahres, die älter als 23 Jahre sind, sofort zu entlassen (das waren immerhin 80 Prozent dieses Diensthalbjahres und damit fast die Hälfte der Grundwehrdienstleistenden). Das hätte bedeutet, daß nur noch die im November 1989 einberufenen Wehrpflichtigen mit ihrer noch nicht abgeschlossenen Ausbildung und die restlichen 20 Prozent des zweiten Diensthalbjahres für die umfangreichen Aufgaben zur Gewährleistung der Gefechtsbereitschaft, zur Sicherstellung der Truppe sowie zur Bewachung aller Objekte verfügbar gewesen wären.

Drittens wurde die planmäßige Einberufungsüberprüfung in der ersten Märzhälfte 1990 (für die Mai-Einberufung), die Musterung des Geburtsjahrgangs 1972 im März/ April und schließlich die Einberufung im Mai 1990 energisch, zielstrebig und auch erfolgreich durch die Wehrorgane der Bezirke und Kreise vorbereitet und durchgeführt. Im März wurde die Einberufung von ca. 8.000 Soldaten und Unteroffizieren auf Zeit mit 98 Prozent erfüllt - trotz aller skeptischen Warnungen. Der Aufforderung zur Einberufungsüberprüfung im gleichen Monat kamen 95 Prozent nach, zur Musterung erschienen 94 Prozent der Wehrpflichtigen. Dem Einberufungsbefehl an 32.000 Soldaten im Grundwehrdienst folgten 94 Prozent (Landstreitkräfte 95-96 Prozent, Luftstreitkräfte/Luftverteidigung 92 Prozent, Volksmarine 93 Prozent). Damit erhöhte sich die Personalstärke der NVA nach den planmäßigen Entlassungen Ende April 1990 von 85.000 wieder auf 117.000 Mann.

Auf der ersten Kommandeurstagung nach den Volkskammerwahlen im März, am 2. Mai 1990, die seitens der neuen Regierung vom Minister für Abrüstung und Verteidigung, Rainer Eppelmann, geleitet wurde, stellte ich dem Staatssekretär Ablaß die Frage, welche Orientierungen bzw. Entscheidungen es hinsichtlich der Vorbereitung der Einberufungsüberprüfungen und der Einberufung für das zweite Halbjahr gäbe. Seine Antwort: Ich solle das tun, was ich für richtig hielte. Ziemlich verdutzt nahm ich wieder Platz. Und dann handelte ich so, wie es Staatssekretär Ablaß mir empfohlen hatte. Ich orientierte die Wehrorgane auf die konsequente und zielstrebige Durchführung dieser Maßnahmen mit dem Ergebnis, daß die Einberufungen im Herbst 1990 in den östlichen Ländern mit besseren Ergebnissen abgeschlossen wurden als in den westlichen, den sogenannten alten Bundesländern.

Viertens wurde durch den energischen Widerspruch der Verwaltung Personelle Auffüllung sowie anderer Bereiche des Ministeriums verhindert, daß die Ablehnung der Teilnahme an der neuen Vereidigung der NVA am 20. Juli 1990 auch bei den Soldaten im Grundwehrdienst und den Soldaten sowie Unteroffizieren auf Zeit mit der sofortigen Entlassung quittiert wurde, wie das bei den Offizieren, Fähnrichen und Berufsunteroffizieren vorgesehen war. Da angesichts der Ängste um den Arbeitsplatz zu erwarten war, daß viele Armeeangehörige eine solche Haltung als Vorwand zum Ausscheiden aus den Streitkräften einnehmen könnten, hätte das entweder widerrufen werden müssen oder zum Chaos geführt.

Zu den unerfreulichen Erlebnissen der Wendezeit gehörten neben überzogenen Forderungen nach sofortiger Abschaffung der Streitkräfte auch die zahlreichen, meist haltlosen Verdächtigungen, denen das Offizierskorps der NVA und vor allem die Generalität ausgesetzt war. Das spürte ich am eigenen Leibe, als ich Ende Januar 1990 mit 39,5 Grad Fieber im Bett lag. Unangemeldet tauchten Offiziere der Militärstaatsanwaltschaft auf, unterzogen mich einem Verhör über meine jahrelange Tätigkeit als Leiter des Wahlbüros der NVA bei den Volkskammer- und Kommunalwahlen sowie bei einer Volksbefragung. Ich sollte zu Protokoll geben, in welchem Umfang ich Wahlfälschungen angewiesen oder zumindest geduldet hätte.

Die Funktion des Leiters des Wahlbüros war seit Bestehen der NVA an die Dienststellung der Verantwortlichen für die Personelle Auffüllung gebunden, da nur dieser Bereich die genauen Angaben über die Iststärken besaß, somit die Zuverlässigkeit der Erfassung der Wahlberechtigten genau so gegeben war wie die erforderliche Geheimhaltung. Die Räte der Bezirke, Kreise und Städte sowie die Gemeindevertretungen kannten nicht einmal die genaue Zahl der in ihrem Verantwortungsbereich wohnhaften Berufssoldaten, da diese mit Wahlschein wählen mußten. Soldaten sowie kasernierte Soldaten und Unteroffiziere auf Zeit wählten in den Objekten.

Meine mühsam artikulierte Antwort auf dieses Ansinnen - ich konnte wegen meiner Erkältung kaum sprechen - war: Wenn aus den Wahlunterlagen, die nach wie vor in meinem persönlichen Panzerschrank in der VS-Stelle lagerten, derartiges ermittelt werden könnte oder wenn DDR-Bürger bzw. Armeeangehörige entsprechende Aussagen machen würden, so solle man mich anklagen, ansonsten in Ruhe lassen. Da wir immer exakt und wahrheitsgetreu mit den Zahlen und den Schlußfolgerungen daraus vorgegangen waren, seien die NVA-Ergebnisse übrigens nicht selten „schlechter" gewesen als die in manchen Territorien. Ich unterzeichnete das Protokoll des Verhörs und legte mich wieder ins Bett. Von den Vorwürfen und von der Militärstaatsanwaltschaft habe ich nie mehr etwas gehört.

Die Bundeswehr kreuzt auf

Im Juli 1990 wurden wir vor eine völlig neue Situation gestellt. Auf Weisung von Admiral Theodor Hoffmann, des letzten Ministers für Nationale Verteidigung der DDR und Chefs der NVA, hatte die Verwaltung Personelle Auffüllung Offiziere und Beamte der Bundeswehr zu Konsultationen zu empfangen. Konkret sollten wir uns auf Beratungen mit einer Gruppe von Offizieren des Führungsstabes der Bundeswehr unter Leitung von Oberstleutnant i. G. Krebs, die mit dem gleichen Arbeitsgebiet wie wir befaßt waren, sowie mit dem Leiter des Kreiswehrersatzamtes Freiburg im Breisgau, Dr. Steinlechner, vorbereiten.

Die Bundeswehroffiziere wurden vom Leiter der Abteilung Auffüllung, Oberst Koll-hoff, auf dem Flugplatz Tegel (er in Zivil, die Gäste in Uniform) empfangen und im Tagungszentrum des MfNV in Strausberg untergebracht. Entgegen den im Fernschreiben namentlich aufgeführten vier Offizieren reisten fünf an, darunter ein nicht benannter jüngerer Kapitänleutnant. Da dieser, wie sich in den Beratungen herausstellte, von der Auffüllungsproblematik kaum Kenntnis hatte, aber viele Fragen stellte -besonders zu den Aufgaben der NVA, zum Verhältnis und den Verbindungen zur Sowjetarmee - war es unschwer zu erraten, von welchen Organen der BRD er geschickt wurde.

Wie befohlen, wurden die Offiziere des Führungsstabes und Dr. Steinlechner in getrennten Beratungen über alle sie interessierenden Fragen informiert. Tabus bezüglich der Geheimhaltung gab es auf unserem Arbeitsgebiet zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr. Schwerpunkte waren die personellen Iststärken und die Dislozierung der NVA sowie die Aufgaben, die Struktur und die Arbeitsweise der Wehrkommandos (Dr. Steinlechner wurde nach dem 3. Oktober 1990 als Leiter des Kreiswehrersatzamtes Berlin-Pankow eingesetzt).

Da in den Gesprächen seitens der Bundeswehroffiziere immer wieder von der Notwendigkeit einer weiteren Reduzierung der NVA die Rede war, mußte ich mehrmals sehr entschieden darauf hinweisen, daß die derzeitige Stärke der NVA das Minimum sei, um die Sicherheit der Bewaffnung und Ausrüstung, der Munitions- und Treibstoffvorräte, der Kasernen, Lager und Werkstätten zu gewährleisten. Ich hatte den Eindruck, daß unsere Gäste keine Vorstellung davon hatten, wieviel aufmunitionierte Panzer und Schützenpanzerwagen, mit Munition und anderen Vorräten beladene Transportfahrzeuge allein in den fünf Komplexlagern der Landstreitkräfte als Basis für die Aufstellung je einer Mot.-Schützen-Division im Falle einer Mobilmachung vorhanden waren. So befanden sich in einem Komplexlager 3 mal 31 Panzer für die 3 MS-Regimenter und 94 Panzer für das Panzerregiment der MSD, zusammen mit den Panzern des Aufklärungs- und des Pionierbatallions mehr als 200 Kampfpanzer. Allein für das Artillerieregiment der MSD waren 72 Geschütze eingelagert.

Insgesamt verliefen die Konsultationen in einer sachlichen, ruhigen Atmosphäre, ohne gegenseitige Beschuldigungen oder Beleidigungen. Das änderte sich erst später. Ein Erlebnis am Rande eines solchen Gesprächs mit einem Oberst der Bundeswehr soll das verdeutlichen. Damals liefen bereits viele Verhandlungen anderer Bereiche des Ministeriums mit Vertretern der Bundeswehr. Der Oberst wollte mir in einem Pausengespräch verdeutlichen, daß die NVA ein besonders ausgeprägtes Feindbild hatte und nur dazu erzogen und ausgebildet war, jederzeit auf Befehl der Partei- und Staatsführung zum Angriff in Richtung Westen anzutreten. Die Bundeswehr hingegen habe kein Feindbild und sei auch nur zur Verteidigung fähig. Ich antwortete ihm, daß die NVA tatsächlich ein klares Feindbild hatte, bezweifelte aber seine Behauptung, die Bundeswehr hätte keines. Dann aber fragte ich ihn sinngemäß: „Nehmen wir an, Herr Oberst, Sie wären z. B. Kommandeur einer Panzerbrigade und würden nachts aus dem Schlaf geholt mit dem Befehl, Ihre Brigade zu alarmieren und entsprechend den Unterlagen für den Kriegsfall die Ausgangsstellungen für weitere Kampfhandlungen einzunehmen. Hätten Sie diesen Befehl durchgeführt?" Seine Antwort lautete ohne Zögern: „Jawohl." Und daraufhin sagte ich: „Sehen Sie, Herr Oberst, wenn ich als Kommandeur eines Panzerregiments den Befehl erhalten hätte, den Umschlag mit den Weisungen für den Einsatz entsprechend der operativen Planung der Vereinten Streitkräfte zu öffnen und danach zu handeln, hätte ich das ebenfalls ohne Zögern getan. Dafür sind wir beide Soldaten und müssen uns darauf verlassen können, daß unsere jeweilige politische und militärische Führung sich ihrer enormen Verantwortung für die Sicherheit des Landes und das Leben der Bevölkerung sowie für die Erfüllung der Bündnispflichten bewußt ist."

Ich jedenfalls war davon überzeugt, daß unsere Führung sich ihrer Verantwortung bewußt war, und die Ereignisse im Herbst 1989 sowie im Jahre 1990 haben mir darin Recht gegeben. Bereits der Kurs von Erich Honecker während der sogenannten Raketennachrüstung: „Weg mit dem Teufelszeug! Verhandlungen zur politischen und militärischen Entspannung zwischen beiden deutschen Staaten - jetzt erst recht!" hatte bewiesen, daß die Führung der DDR mit allen Mitteln den Frieden im Herzen Europas sichern und jegliches Blutvergießen unbedingt vermeiden wollte. Und die gesellschaftlichen Umwälzungen 1989 verliefen, ohne daß ein Schuß fiel, auch wegen des strikten Verbotes der Partei- und Armeeführung, Schußwaffen anzuwenden, das auch eingehalten wurde, selbst um den Preis der schrittweisen Abgabe zunächst des absoluten Führungsanspruchs und dann der politischen Macht seitens der SED.

In diesen Monaten haben alle Armeeangehörigen und Zivilbeschäftigten der Verwaltung Personelle Auffüllung und der unterstellten Wehrorgane sehr bewußt und engagiert an der Militärreform der DDR mitgearbeitet.

Besonders die Erarbeitung der Entwürfe für die neuen Rechtsvorschriften zum Wehrdienst lag - gemeinsam mit der Rechtsabteilung - in unserer Verantwortung. Die beteiligten Offiziere gingen in ihren Überlegungen und Vorschlägen zur Demokratisierung des Wehrrechts sehr - manchmal zu - weit. Das brachte uns sogar geharnischte Kritik am Zentralen Runden Tisch ein, als z. B. der Vorschlag gemacht wurde, Soldaten dürften während ihrer aktiven Dienstzeit nicht Mitglied von politischen Parteien oder Organisationen sein. Eine vor Diensteintritt eingegangene Mitgliedschaft habe - wie bisher die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft bei aktiven NVA-Angehörigen - zu ruhen. Hingegen fanden solche angestrebten Festlegungen wie die Bildung von Soldatenvertretungen und eines Verbandes der Berufssoldaten (ähnlich dem Deutschen Bundeswehrverband) sowie die bessere soziale Absicherung und die Berufsvorbereitung ausscheidender Militärangehöriger breite Zustimmung.

Den Hauptanteil an diesen Zuarbeiten zur Militärreform hatten die Obristen Manfred Pahnke und Manfred Berger mit den ihnen unterstellten Offizieren der Unterabteilung Grundsatzfragen des Wehrdienstes. Stellvertretend seien hier weiter genannt Oberst Harald Donat und Oberstleutnant d. R. Herbert Kunath, Oberst Ralf Hofmann und Oberstleutnant Reinhard Lange, Oberst Helmut Glatz und Fregattenkapitän Jürgen Kahl. Ihnen sowie allen anderen Armeeangehörigen und Zivilbeschäftigten der Verwaltung Personelle Auffüllung sowie der nachgeordneten Wehrorgane fühle ich mich heute noch zu großem Dank für ihren Leistungswillen und ihre schöpferischen Beiträge im Rahmen der Militärreform und der Vorbereitung einheitlicher deutscher Streitkräfte verpflichtet. Sie haben bis zur letzten Stunde ihres Dienstes in der NVA engagiert und verantwortungsbewußt an der jeweiligen spezifischen Aufgabe gearbeitet und damit zu einem reibungslosen Übergang in das Bundeswehrkommando Ost beigetragen - auch wenn die meisten von ihnen keinerlei Klarheit über ihre Zukunft hatten.

Die Unsicherheiten über die weitere Entwicklung des angekündigten „Zusammenwachsens" der Bundeswehr und der Volksarmee der DDR zur „Armee der Einheit" verstärkten sich besonders im Sommer 1990 nach dem Treffen zwischen dem sowjetischen Präsidenten Gorbatschow und Bundeskanzler Kohl im Kaukasus sowie dem Zugeständnis Gorbatschows, daß das vereinigte Deutschland und seine Streitkräfte in der NATO verbleiben und sich dieses Militärbündnis nach Osten erweitern könne. Ich muß gestehen, daß ich noch bis zur Vereidigung der NVA am 20. Juli 1990 auf den von der Volkskammer beschlossenen neuen Fahneneid an die gleichberechtigte und würdige Zusammenführung beider deutscher Armeen geglaubt habe. Seit Ende Juli aber wurde allmählich immer offenkundiger, daß die ganz überwiegende Mehrzahl der NVA-Offiziere nicht „erwünscht" war, ja, entsprechend der Kampagne in den Massenmedien der BRD sogar als gefährlich und unverbesserlich zunehmend verteufelt wurde.

Die Entlassung der Masse der Berufssoldaten der NVA war - nach späteren Eingeständnissen der damaligen Bundeswehrführung - längst vorprogrammiert. Um aber Proteste und Widerstandsaktionen einer immer noch intakten Armee auszuschließen, wurden diese Absichten solange wie möglich geheimgehalten oder doch verschleiert. Dazu dienten die von Minister Eppelmann wiederholt abgegebenen Versicherungen, eine beträchtliche Anzahl von Angehörigen der NVA, auch von Offizieren und sogar mehr als ein Dutzend Generale würden in die gesamtdeutschen Streitkräfte übernommen.

Ich habe zu keinem Zeitpunkt angenommen - schon wegen meines fortgeschrittenen Alters, in dem Bundeswehrgenerale bereits zur Pension anstanden -, daß ich zu diesen Generalen gehören würde. Ich hätte mir aber gewünscht und habe lange Zeit gehofft, daß möglichst viele jüngere Offiziere und Offiziershochschüler in die gesamtdeutschen Streitkräfte übernommen und überhaupt auch die Traditionen der NVA als der ersten deutschen Arbeiter- und Bauern-Armee Eingang in diese neue Bundeswehr finden würden. Doch da waren eben auf der anderen Seite die immer wieder geleugneten Feindbilder zu stark in den führenden Köpfen (und nicht nur in diesen) verankert.

So war ich nicht allzu überrascht, Mitte August 1990 die Mitteilung zu erhalten, daß meine aktive Dienstzeit Ende September zu Ende geht. Noch im Dezember 1990 begann ich eine Arbeit im Innendienst als Aushilfskraft bei der Deutschen Versicherungsanstalt und danach ab Juni 1991 bis August 1998 als Wachmann/Pförtner bei einer Wachschutzfirma in Berlin. Den Abschluß meines 54jährigen Arbeitslebens bildete eine halbjährliche Tätigkeit in einem Handwerksbetrieb.

Ich bin als Sohn eines Maurers (Ostflüchtling) nach acht Klassen Volksschule (und zeitweiliger Arbeit als Knecht bei einem Bauern) im Staatsdienst Stufe für Stufe emporgeklettert, diente 41 Jahre in den bewaffneten Kräften der DDR. Diese Jahre in der Volks- bzw. Kasernierten Volkspolizei und der Nationalen Volksarmee waren für mich und meine Frau wie für viele meiner Kameraden und Genossen arbeitsreiche, aufregende, spannungsreiche Jahre mit manchen politischen und persönlichen Enttäuschungen, aber auch mit vielen schönen und bewegenden Erlebnissen und Erkenntnissen.

Niemand kann mir den Stolz darauf nehmen, daß ich in einer Armee gedient habe, die keinen Krieg geführt hat, die während der Wende und Anbahnung der Vereinigung der beiden deutschen Staaten alles für einen friedlichen und gewaltfreien Verlauf der gesellschaftlichen Umwälzungen getan hat.

Und nach der Wende kann mir niemand verwehren, daß ich den Kopf trotz aller Verdächtigungen und Benachteiligungen hoch trage und mich durchaus nicht als „Bürger zweiter Klasse" fühle, wie es mancher Zeitgenosse - nicht nur aus den sogenannten alten Bundesländern - gerne sieht und auch in diesem Sinne handelt.

Meine Absicht ist, über mein Leben und das meiner Familie ab 1991 in einem weiteren Beitrag („Spurensicherung V") zu berichten.

Werner Patzer


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